Büchergeld


Aktuelle und gut erhaltene Schulbücher sind unerlässlich für den schulischen Erfolg. Bisher wurden die Schulbücher ausschließlich von der öffentlichen Hand finanziert. Das führte zu einem Schulbuchbestand mit zum Teil nicht immer ausreichend aktuellen oder abgenutzten Büchern. Um dem abzuhelfen, beschloss der Bayerische Landtag das „Büchergeld“. Ihr Büchergeld wird ausschließlich für den Kauf von Schulbüchern und schulbuchersetzenden digitalen Lernmitteln (z. B. Lernprogrammen) an Ihrer Schule verwendet.

Wie hoch ist das Büchergeld?

20 ¤ pro Schuljahr und Schüler an
40 ¤ pro Schuljahr und Schüler an an allen übrigen Schulen (z. B. Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, den beruflichen Schulen oder den Förderschulen).

Wer bezahlt das Büchergeld?

Das Büchergeld bezahlen die nach dem Bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtigen (also in der Regel die Eltern). Aber auch die volljährigen Schülerinnen und Schüler sind, soweit sie über eigenes Einkommen verfügen, zur Zahlung verpflichtet.

Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?

1) Sie können von der Zahlungspflicht auf Antrag befreit werden, wenn
Wenn Sie aus diesen Gründen von der Zahlungspflicht befreit werden wollen, müssen Sie dies in der Empfangsbestätigung beantragen und einen entsprechenden Nachweis beilegen.

2) Die Zahlungspflicht entfällt, wenn
Wenn die Zahlungspflicht aus diesen Gründen entfallen soll, müssen Sie in der Empfangsbestätigung eine entsprechende Erklärung abgeben.
In diesen Fällen ist eine Erklärung in der Empfangsbestätigung nur notwendig, wenn ein vertraglicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. den Ausbilder) besteht.

Wann muss das Büchergeld bezahlt bzw. ein eventueller Befreiungsantrag (oder die Erklärung zum Entfallen der Zahlungspflicht) abgegeben werden?

Das Büchergeld ist im Oktober fällig.

Wenn Sie in der Empfangsbestätigung einen Befreiungsantrag stellen, legen Sie den erforderlichen aktuellen Nachweis bei:
Die ausgefüllte und unterschriebene Empfangsbestätigung, gegebenenfalls den Nachweis und, falls Sie bar bezahlen wollen, das Büchergeld leiten Sie anschließend in einem verschlossenen und mit dem Namen der Schülerin/des Schülers und der Klasse versehenen Briefumschlag dem Klassenleiter bzw. Kollegstufenbetreuer zu. Sie können das Büchergeld auch überweisen.