Büchergeld
Aktuelle und gut
erhaltene Schulbücher sind unerlässlich für den schulischen Erfolg.
Bisher wurden die Schulbücher ausschließlich von der öffentlichen Hand
finanziert. Das führte zu einem Schulbuchbestand mit zum Teil nicht
immer ausreichend aktuellen oder abgenutzten Büchern. Um dem
abzuhelfen, beschloss der Bayerische Landtag das „Büchergeld“. Ihr
Büchergeld wird ausschließlich für den Kauf von Schulbüchern und
schulbuchersetzenden digitalen Lernmitteln (z. B. Lernprogrammen) an
Ihrer Schule verwendet.
Wie hoch ist das Büchergeld?
20 ¤ pro Schuljahr und Schüler
an
- Grundschulen
- in
der Grundschulstufe von Förderschulen
- im
Berufsvorbereitungsjahr an Berufsschulen
- in
Teilzeitklassen an beruflichen Schulen
- in
Teilzeitklassen an beruflichen Schulen zur sonderpädagogischen
Förderung,
40 ¤ pro Schuljahr und Schüler an
an allen übrigen Schulen (z. B. Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien,
den beruflichen Schulen oder den Förderschulen).
Wer bezahlt das
Büchergeld?
Das Büchergeld bezahlen die nach dem Bürgerlichen Recht
Unterhaltspflichtigen (also in der Regel die Eltern). Aber auch die
volljährigen Schülerinnen und Schüler sind, soweit sie über eigenes
Einkommen verfügen, zur Zahlung verpflichtet.
Gibt es Ausnahmen von der Zahlungspflicht?
1) Sie können von der Zahlungspflicht auf Antrag befreit werden, wenn
- Sie
für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz
oder vergleichbare Leistungen (nach dem Einkommensteuergesetz)
erhalten, ab Ihrem dritten Kind,
- Sie
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB
XII), Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
beziehen.
Wenn Sie
aus diesen Gründen von der Zahlungspflicht befreit werden wollen,
müssen Sie dies in der Empfangsbestätigung beantragen und einen
entsprechenden Nachweis beilegen.
2) Die Zahlungspflicht entfällt, wenn
- Sie
alle für das Schuljahr vorgesehenen Schulbücher selbst beschaffen.
Werden hingegen nur einzelne Bücher selbst beschafft, bleibt die
Verpflichtung zur Zahlung bestehen.
- ein
Berufspraktikum abgeleistet wird.
Wenn die
Zahlungspflicht aus diesen Gründen entfallen soll, müssen Sie in der
Empfangsbestätigung eine entsprechende Erklärung abgeben.
- kraft
gesetzlicher oder vertraglicher Regelung ein Anspruch gegen einen
Dritten (z. B. bei Schülerinnen und Schülern beruflicher Schulen gegen
den Ausbilder) auf Ersatz der für das Schuljahr vorgesehenen
Schulbücher besteht,
- an
einer Förderschule die Schülerin/der Schüler auf Grund der Schwere
einer Behinderung keine Schulbücher verwenden kann.
In diesen
Fällen ist eine Erklärung in der Empfangsbestätigung nur notwendig,
wenn ein vertraglicher Anspruch gegen einen Dritten (z.B. den
Ausbilder) besteht.
Wann muss das Büchergeld bezahlt
bzw. ein eventueller Befreiungsantrag (oder die Erklärung zum Entfallen
der Zahlungspflicht) abgegeben werden?
Das Büchergeld ist im Oktober fällig.
Wenn Sie in der Empfangsbestätigung einen Befreiungsantrag stellen,
legen Sie den erforderlichen aktuellen Nachweis bei:
- Den
Bezug von Kindergeld für drei oder mehr Kinder können Sie durch die
Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (derzeit bei drei Kindern 462,- ¤)
oder als Beschäftigte im öffentlichen Dienst durch Kopie einer
aktuellen Bezügemitteilung nachweisen. Aus Datenschutzgründen machen
Sie bitte die Angaben, die für den Nachweis nicht erforderlich sind,
unkenntlich.
- Den
Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII), Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und von Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz können Sie durch die Kopie eines aktuellen
Leistungsbescheides der jeweiligen Behörde nachweisen. Bitte machen Sie
auch hier die Angaben, die für den Nachweis nicht erforderlich sind,
unkenntlich.
Die
ausgefüllte und unterschriebene Empfangsbestätigung, gegebenenfalls den
Nachweis und, falls Sie bar bezahlen wollen, das Büchergeld leiten Sie
anschließend in einem verschlossenen und mit dem Namen der
Schülerin/des Schülers und der Klasse versehenen Briefumschlag dem
Klassenleiter bzw. Kollegstufenbetreuer zu. Sie können das Büchergeld
auch überweisen.